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NJOY erhebt Patentverletzungsklage gegen Victory Electronic Cigarettes

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SCOTTSDALE, Arizona--(BUSINESS WIRE)--NJOY, der führende unabhängige Anbieter elektronischer Zigaretten, gab heute bekannt, dass das Unternehmen bei dem US-Bezirksgericht von Arizona eine Klage gegen die Victory Electronic Cigarettes Corporation, eine Nevada Corporation, wegen Patentrechtsverletzung und Verletzung von Handelsaufmachungsrechten eingereicht hat. In der Klageschrift legt NJOY dar, dass die elektronischen Zigaretten von Victory das Patentrecht der Technologie verletzen, die NJOY bei seiner King Zigarette für den Einmalgebrauch (US-Patent-Nr. 8539959) einsetzt, und dass das Etui der elektronischen Zigarette von Victory Handelsaufmachungsrechte von NJOY verletzt, die sein unverwechselbares King Zigarettenetui schützen.

NJOY wird vertreten von Perry Viscounty, Ryan Owens und Patrick Justman von Latham & Watkins, LLP und Andrew M. Federhar sowie Ray Harris von Fennemore Craig, P.C.

Über NJOY:

NJOY, Inc., eine Delaware Corporation mit Sitz in Scottsdale im US-Bundesstaat Arizona, ist in der Branche bekannt für ihren „Gold Standard". Sie ist der Tradition der elektronischen Zigarette durch höhere Marken- und Produktqualität auf besonders verantwortungsvolle Weise verpflichtet. NJOY ist der erste unabhängige Anbieter elektronischer Zigaretten, der das landesweit anerkannte „We Card“-Programm befürwortet und als Mitglied des Manufacturers Advisory Council bestrebt ist, den Gebrauch seiner Produkte durch Minderjährige zu verhindern. NJOY ist gegenwärtig in 80.000 Einzelhandelsgeschäften landesweit erhältlich und wird darüber hinaus in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und den Niederlanden vertrieben. NJOY bietet diverse elektronische Zigarettenprodukte für erwachsene Raucher, die für den Einmalgebrauch bestimmt oder wiederaufladbar sind. Diese Produkte bieten Nikotin mit einem reichhaltigen Tabak- oder Mentholgeschmack, ohne Tabakrauch oder -geruch zu erzeugen. NJOY ist in Scottsdale im US-Bundesstaat Arizona ansässig und verfügt über Niederlassungen in New York und London. Weitere Informationen über NJOY finden Sie unter www.NJOY.com.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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